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Rechtsprechung
   VG Düsseldorf, 16.08.2018 - 24 K 1442/18   

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https://dejure.org/2018,32365
VG Düsseldorf, 16.08.2018 - 24 K 1442/18 (https://dejure.org/2018,32365)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 16.08.2018 - 24 K 1442/18 (https://dejure.org/2018,32365)
VG Düsseldorf, Entscheidung vom 16. August 2018 - 24 K 1442/18 (https://dejure.org/2018,32365)
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Volltextveröffentlichungen (4)

Papierfundstellen

  • FamRZ 2019, 708
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (1)

  • VG Schleswig, 13.03.2018 - 11 B 28/18

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen Abschiebung

    Auszug aus VG Düsseldorf, 16.08.2018 - 24 K 1442/18
    vgl dazu auch Schleswig-Holsteinisches Oberverwaltungsgericht,Beschluss vom 13. März 2018 - 11 B 28/18 - juris Rdnr. 32 am Ende, - vorzugsweise mittels erbbiologischen Gutachtens - auszuräumen trachten.
  • BVerwG, 24.06.2021 - 1 C 30.20

    Keine rechtsmissbräuchliche Vaterschaftsanerkennung bei persönlichen Beziehungen

    Eine Umkehr der Beweislast tritt aber auch dann nicht ein, wenn und soweit ein die Vermutungswirkung ausfüllender Sachverhalt festgestellt ("bewiesen") ist (in diese Richtung aber Bergmann/Dienelt/Samel, AuslR, 13. Aufl. 2020, § 85a AufenthG Rn. 15; VG Dresden, Beschluss vom 1. Oktober 2018 - 3 L 611/18 - juris Rn. 18, 20; VG Düsseldorf, Gerichtsbescheid vom 16. August 2018 - 24 K 1442/18 - juris Rn. 21).
  • VG Berlin, 07.06.2019 - 11 K 381.18

    Feststellung rechtsmissbräuchlicher Vaterschaftsanerkennung

    Über die typisierten Fälle des § 85a Abs. 2 Satz 1 AufenthG hinaus kann sich die Missbräuchlichkeit der Vaterschaftsanerkennung auch aus anderen Anzeichen ergeben (vgl. VG Dresden, Beschluss vom 1. Oktober 2018 - 3 L 611/18 - VG Düsseldorf, Gerichtsbescheid vom 16. August 2018 - 24 K 1442/18 -, jeweils juris).
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Rechtsprechung
   KG, 15.06.2018 - 13 WF 142/18   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2018,55117
KG, 15.06.2018 - 13 WF 142/18 (https://dejure.org/2018,55117)
KG, Entscheidung vom 15.06.2018 - 13 WF 142/18 (https://dejure.org/2018,55117)
KG, Entscheidung vom 15. Juni 2018 - 13 WF 142/18 (https://dejure.org/2018,55117)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 1684 BGB, § 1696 Abs 1 BGB, § 166 Abs 1 FamFG, § 14 Abs 1 FamGKG, § 14 Abs 3 FamGKG
    Anforderung eines Kostenvorschusses durch das Familiengericht in einem Umgangsverfahren: Zulässigkeit und Begründetheit der Beschwerde

  • juris (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2019, 708
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (1)

  • KG, 06.05.2016 - 13 UF 40/16

    Elterliche Sorge: Ablehnung eines Antrags auf gerichtliche Regelung des Umgangs

    Auszug aus KG, 15.06.2018 - 13 WF 142/18
    Mit Beschluss des Kammergerichts vom 6. Mai 2016 - 13 UF 40/16 - ist der Umgang der Mutter mit E... in Abänderung der Entscheidung des Amtsgerichts Tempelhof-Kreuzberg vom 19. Mai 2014 - 155 F 3400/14 - geregelt worden.

    Die Mutter hat zunächst im vorliegenden Verfahren Verfahrenskostenhilfe für einen Antrag auf Abänderung der Umgangsregelung durch Beschluss des Kammergerichts vom 6. Mai 2016 - 13 UF 40/16 - gestellt.

    Angesichts des Umstandes, dass bereits eine Umgangsregelung durch Beschluss des Kammergerichts vom 6. Mai 2016 - 13 UF 40/16 - existiere und keinerlei Anhaltspunkte für eine Abänderung der Entscheidung nach § 1696 BGB vorliege, sei ausschließlich auf Antrag ein Abänderungsverfahren betreffend der Umgangsregelung durchzuführen.

  • OLG Frankfurt, 05.06.2023 - 6 WF 68/23

    Vollstreckung von Umgangsregelungen

    Dem Amtsgericht bleibt es unbenommen, im Rahmen eines Abänderungsverfahrens, für dessen Einleitung es keines Antrags eines Elternteils bedarf (OLG Celle FamRZ 2012, 798; KG FamRZ 2019, 708; OLG Frankfurt FamRZ 2021, 205), zu prüfen, ob triftige, das Wohl des Kindes nachhaltig berührende Gründe vorliegen, um die bestehende Umgangsregelung abzuändern.
  • OLG Frankfurt, 23.06.2020 - 5 WF 107/20

    Kein Ordnungsgeld gegen das Jugendamt bei Aussetzung der Umgangsbegleitung

    Umgangsverfahren und auch entsprechende Abänderungsverfahren sind vielmehr amtswegig nach § 24 FamFG einzuleiten (BGH FamRZ 2017, 532; KG FamRZ 2019, 708; Staudinger/Dürbeck § 1684 BGB Rn. 557) und es hätte im vorliegenden Fall nach der Mitteilung des Jugendamts vom 23.3.2020 über die Aussetzung der Umgangsbegleitung durchaus Anlass für das Amtsgericht bestanden, ein Abänderungsverfahren einzuleiten.
  • OLG Saarbrücken, 29.10.2019 - 6 WF 154/19

    In einem Umgangsverfahren nach § 1684 BGB haftet derjenige Beteiligte, der im

    Denn es entspricht - soweit ersichtlich - allgemeiner Meinung und der Senatsrechtsprechung, dass das Umgangsverfahren nach § 1684 BGB - wie das vorliegend dem Kostenansatz zugrunde liegende - kein Verfahren ist, das im Sinne jener Vorschrift "nur durch Antrag eingeleitet werden" kann, vielmehr handelt es sich bei diesem Verfahren um ein Amtsverfahren (Senatsbeschluss vom 10. Oktober 2011 - 6 WF 104/11 -, FamRZ 2012, 319; vgl. auch KG FamRZ 2019, 708; Völker/Clausius, FamRMandat - Sorge- und Umgangsrecht, 7. Aufl, § 2, Rz. 215 und § 10, Rz. 31).
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